Aufgaben
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2)
Auf dieser Grundlage soll die Gleichstellungsbeauftragte dazu beitragen,
„die Gleichberechtigung von Frauen zu Männern zu verwirklichen. Sie wirkt […] an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben.“ (§9 NKomVG, Abs 2)
So wirke ich an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Im Rahmen der o. g. Zielsetzung kann ich Vorhaben und Maßnahmen anregen, die die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung, die personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
Zum Aufgabenbereich gehört u. a.:
Beteiligung bei allen Personalangelegenheiten, Zusammenarbeit mit dem Personalrat, Teilnahmerecht an Sitzungen aller kommunalen Gremien (Rat, Ortsrat, Verwaltungsausschuss und Fachausschüsse), Recht auf Stellungnahme und Widerspruch bei Tagesordnungspunkten, die den Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten berühren, Information über Veranstaltungen und Publikationen über frauenrelevante und familienrechtliche Themen sowie Organisation von Fortbildungen, Seminare und Kulturangebote, Beratung von Frauen und Mädchen sowie Vermittlung von Kontakten zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern.
Die Kooperation und Vernetzung mit anderen Gleichstellungsbeauftragten, regionalen und überregionalen Verbänden und Organisationen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil meiner Aufgaben.
| Familienplanung (998 kB) |

