Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
| Frau Martina Raschke | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941534 Telefax: 05187 9415734 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: raschke@delligsen.de | |
| Frau Tülay Yelken | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan Am Park 2 31073 Grünenplan Telefon: 05187 941530 Telefax: 05187 9415730 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: info@gruenenplan.de | |
| Frau Nele Seipelt | |
| Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941533 Telefax: 05187 9415733 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: seipelt@delligsen.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
