Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
| Frau Martina Raschke | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941534 Telefax: 05187 9415734 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: raschke@delligsen.de | |
| Frau Tülay Yelken | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan Am Park 2 31073 Grünenplan Telefon: 05187 941530 Telefax: 05187 9415730 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: info@gruenenplan.de | |
| Frau Nele Seipelt | |
| Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941533 Telefax: 05187 9415733 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: seipelt@delligsen.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
