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Unterschriften: Beglaubigung

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Frau Martina Raschke
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941534
Telefax: 05187 9415734
E-Mail: E-Mail:
Herr Bjarne Schärfke
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 9 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941535
Telefax: 05187 9415735
E-Mail:


Aufgaben:
Standesamt

Frau Tülay Yelken
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan
Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan
Am Park 2
31073 Grünenplan
Telefon: 05187 941530
Telefax: 05187 9415730
E-Mail: E-Mail:
Frau Nele Seipelt
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941533
Telefax: 05187 9415733
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften dient der Identitätskontrolle. Die zuständige Stelle kann Unterschriften beglaubigen, wenn

  • das unterzeichnete Dokument zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird und
  • die Unterschrift in Gegenwart des beglaubigenden Mitarbeiters geleistet wird.

Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

  • sie der öffentlichen Beglaubigung durch einen Notar bedürfen  (§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) z.B.
    • Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts;
    • in Vereins- und Handelsregistersachen;
  • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
  • das vorgelegte Schriftstück nicht zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist,  benötigt wird (z.B. sog. „Reichsbürgererklärungen und -urkunden“) oder das Durchlesen verweigert wird,
  • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass )
  • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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