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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer und Gärtnerin/Gärtner

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Herr Björn Samse
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 5 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941532
Telefax: 05187 9415732
E-Mail: E-Mail:
Frau Gudrun Winterfeldt-Reschke
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 4 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941538
Telefax: 05187 9415738
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Friedhofswesen


Allgemeine Informationen

Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

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