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Rentenversicherungskonto Zahlung

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Frau Annette Allruth
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service (Leitung)
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 7 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 9415-31
Telefax: 05187 9415731
E-Mail: E-Mail:
Herr Jürgen Meier
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 6 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941513
Telefax: 05187 9415713
E-Mail: E-Mail:
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Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) VCard
Ruhrstraße 2
10704 Berlin, Stadt
Telefon: 030865-0
Telefax: 030865-27240
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­deut­sche-ren­ten­ver­si­che­rung-bun­d.de

Allgemeine Informationen

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Informationen Deutsche Rentenversicherung

Ihr Ansprechpartner als Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Frank Samse, Kälberkamp 9, Grünenplan,

 

Telefon 05187 - 35 50


Kostenlose Antragsaufnahme, Auskunft und Beratung.

Für die Antragsaufnahme stehen Ihnen im Rathaus
Frau Annette Allruth, Telefon 05187/ 94 15 -31, und
Herr Jürgen Meier, Telefon 05187/94 15 -13 nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).   Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.  Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

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