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Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

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Herr Jürgen Meier
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 6 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941513
Telefax: 05187 9415713
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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