Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
| Frau Martina Raschke | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941534 Telefax: 05187 9415734 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: raschke@delligsen.de | |
| Frau Tülay Yelken | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan Am Park 2 31073 Grünenplan Telefon: 05187 941530 Telefax: 05187 9415730 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: info@gruenenplan.de | |
| Frau Nele Seipelt | |
| Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941533 Telefax: 05187 9415733 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: seipelt@delligsen.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Antragstellung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
