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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

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Frau Martina Raschke
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941534
Telefax: 05187 9415734
E-Mail: E-Mail:
Frau Tülay Yelken
Amt / Bereich
Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan
Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan
Am Park 2
31073 Grünenplan
Telefon: 05187 941530
Telefax: 05187 9415730
E-Mail: E-Mail:
Frau Nele Seipelt
Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG
Schulstraße 2
31073 Delligsen
Telefon: 05187 941533
Telefax: 05187 9415733
E-Mail: E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

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