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Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen

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3.36 Untere Verkehrsbehörde / Kraftverkehr
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-720
E-Mail:


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eingeschränkt zugängig

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Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

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