Sie können den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde persönlich, telefonisch oder schriftlich erfragen. Sofern Ihre Personalausweisbehörde dies anbietet, können Sie den Bearbeitungsstatus auch online abfragen.
Bearbeitungsstatus des Personalausweises abfragen
| Frau Martina Raschke | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Fachbereich 1 Bürger-Service Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941534 Telefax: 05187 9415734 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: raschke@delligsen.de | |
| Frau Tülay Yelken | |
| Amt / Bereich Flecken Delligsen - Tourismuszentrum / Verwaltungsstelle Grünenplan Flecken Delligsen - Tourismusinformation / Verwaltungsstelle Grünenplan Am Park 2 31073 Grünenplan Telefon: 05187 941530 Telefax: 05187 9415730 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: info@gruenenplan.de | |
| Frau Nele Seipelt | |
| Rathaus Flecken Delligsen, Zimmer 10 // EG Schulstraße 2 31073 Delligsen Telefon: 05187 941533 Telefax: 05187 9415733 E-Mail: gemeinde@delligsen.deE-Mail: seipelt@delligsen.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder sofern verfügbar online abfragen.
Bitte beachten Sie bei persönlichen oder telefonischen Anfragen die Öffnungszeiten Ihrer Personalausweisbehörde.
Falls Ihre Personalausweisbehörde eine Online-Statusabfrage anbietet, benötigen Sie hierfür gegebenenfalls die Seriennummer Ihres beantragten Dokuments oder den dazugehörigen QR Code.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt in Ihrer Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Statusabfrage ist, dass Sie zuvor einen Personalausweis beantragt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Art der Abfrage unterschiedlich ausfallen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sollten Sie mit der Entscheidung der Personalausweisbehörde nicht einverstanden sein, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Welcher Rechtsbehelf einschlägig ist, hängt von der Art des konkret zu beanstandenden Verwaltungshandelns ab.
Zudem können Sie sich stets an die zuständige Fachaufsicht wenden. Beachten Sie bitte, dass eine Fachaufsichtsbeschwerde weder die Frist zur Einlegung des einschlägigen Rechtsbehelfs hemmt noch diesen ersetzt.
