Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Steueridentifikationsnummer (IdNr.):
2008 wurde allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die IdNr. schriftlich mitgeteilt. Sollte Ihr Schreiben nicht mehr auffindbar sein, können Sie die IdNr. auch im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sollten Sie die IdNr. in den genannten Unterlagen nicht finden, teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage auch schriftlich mit. Die IdNr. wird zukünftig die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Es handelt sich hierbei um eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig beleibt und sich auch nicht bei Umzug oder Heirat ändert.
Steuervordrucke:
Im BürgerService und der Information/Telefonzentrale im Erdgeschoss des Rathauses erhalten Sei Vordrucke zur Einkommensteuererklärung sowie zur Steuerermäßigung. Weitere Hilfen und Vordrucke finden Sie auch direkt über das Finanzamt unter www.ofd.niedersachsen.de.
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Holzminden
Ernst-August-Straße 30
37603 Holzminden
Postfach: 12 51,
37601 Holzminden
Telefon: (05531) 122 - 0
Fax: (05531) 12 21 00
E-Mail: Poststelle@fa-hol.niedersachsen.de
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
