Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
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Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige Stelle ein Reisepass ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.
Aufgaben-Beschreibung |
Kinderausweise Personalausweise Reisepässe |