Reisepass
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
![]() |
Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
![]() |
Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
![]() |
Wer in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
---|---|---|
ePass (Reisepass) (0 bis 23 Jahre) | 37,50 EUR | |
ePass (Reisepass) ab 24 Jahre | 60,00 EUR | |
ePass - vorläufiger (Reisepass) 1 Jahr gültig | 27,00 EUR | |
ePass 48 Seiten | 82,00 EUR | |
ePass 48 Seiten (unter 26 Jahre) | 59,50 EUR | |
ePass 48 Seiten (unter 26 Jahre) | 91,50 EUR | |
ePass Express 32 Seiten | 92,00 EUR | |
ePass Express 32 Seiten (unter 26 Jahre) | 69,50 EUR | |
ePass Express 48 Seiten | 114,00 EUR |
Aufgaben-Beschreibung |
Kinderausweise Personalausweise Reisepässe |