Personalausweis Ausgabe
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
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Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.
- bisheriger Personalausweis
- Bei Verlust:
- anderer Identitätsnachweis
- PIN-Brief der Bundesdruckerei
- ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person
Es fallen keine Gebühren an.
Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.
In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Personalausweis keinen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhält. Ohne PIN-Brief ist die Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht möglich. In diesem Fall wird der Ausweis von der zuständigen Stelle gegenüber der Bundesdruckerei reklamiert. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.
Alternativ kann der Personalausweis mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion verwendet werden. Die Freischaltung dieser Funktion ist zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr möglich.
Formulare | |
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises |
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Aufgaben-Beschreibung |
Kinderausweise Personalausweise Reisepässe |