Arbeitslosengeld II: Informationserteilung
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Björn Samse | 051879415-32 | ![]() |
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Frau Annette Allruth | 051879415-31 | ![]() |
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Bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen (z. B. aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit) haben erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren möglicherweise einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV). Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten.
Informationen zur Antragstellung, den Anspruchsvoraussetzungen und den Formalitäten gibt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen zum Thema „Arbeitslosengeld II“ enthält die Leistung:
- Arbeitslosengeld II: Bewilligung
Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter und zugelassenen kommunalen Trägern bei ausgewählten Landkreisen.
Spezielle Hinweise:
Jobcenter Hildesheim
Geschäftsstelle Alfeld
Kaiser-Wilhelm-Straße 41
31061 Alfeld/Leine
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Aufgaben-Beschreibung |
Grundsicherung, Wohngeld, Rundgebühren, Erziehungsgeld, Pflegegeld |