Fundsachen
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
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Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie im Fundbüro anfragen, ob der Gegenstand dort bereits abgegeben wurde.
Sollten sie etwas finden, geben Sie die Fundsache bitte so schnell wie möglich im Rathaus ab.
Ebenfalls können Sie den Verlust eines Gegenstandes direkt an das Fundbüro melden.
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten können Fundsachen auch bei der Polizei abgegeben werden. Die Fundsache wird 6 Monate bei der Gemeinde aufbewahrt. Wenn im Fundbüro persönliche Papiere abgegeben werden, werden Sie unverzüglich darüber unterrichtet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aufgaben-Beschreibung |
Zentrale Anlaufstelle im Erdgeschoss des Rathauses. |