Untersuchungsberechtigungsschein
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
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Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein
Besonderheiten:- die Arztwahl ist freigestellt- den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Vorlage einer Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienbuch kann in Einzelfällen hilfreich sein.
Die Beurkundung durch einen Notar ist kostenpflichtig.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Urkunden können auch bei den Amtsgerichten und Notaren aufgenommen werden.
Aufgaben-Beschreibung |
Erfassen aller EinwohnerInnen im Melderegister. Ausstellen von Meldebescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, |