Wahlbekanntmachung des Fleckens Delligsen
Für die
1. Wahltermin
Durch Verordnung vom 31. Oktober 2020 (Nds. GVBl. Nr. 39/2020) hat die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die allgemeinen Neuwahlen der Mitglieder des Rates, des Kreistages und des Ortsrates für die kommunalen Körperschaften am 12. September 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.
2. Gemeindewahlleiter
Nach § 9 NKWG ist
- Bürgermeister Stephan Willudda
und stellvertretende
- die Gemeindebedienstete Annette Allruth
Dienststelle des
Schulstr. 2
31073 Delligsen
Tel.: 05187 / 9415-0
3. Zahl der Vertreterinnen und Vertreter
|
Ratsmitglieder / Mitglieder des Ortsrates |
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag |
Rat der |
20 |
25 |
Ortsrat der Ortschaft Grünenplan |
11 |
16 |
Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin / eines Einzelbewerbers (Einzelvorschlag) darf nur den Namen dieser Bewerberin / dieses Bewerbers erhalten.
4. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Im Flecken Delligsen wird aufgrund der Anzahl der zu wählenden Ratsmitglieder ein Wahlbereich gebildet (§ 7 Absatz 2 NKWG).
5. Allgemeine Regelungen
Jeder Wahlvorschlag für die
Von den Unterstützungsunterschriften ausgenommen sind gemäß § 21 Absatz 10 NKWG die folgenden Parteien und Wählergruppen:
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Unabhängige Wählergemeinschaft in der Einheitsgemeinde Flecken Delligsen (UWG)
Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften über Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge in den §§ 21 ff. NKWG, und §§ 32 ff. Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) ausdrücklich hingewiesen. Vordrucke für das Einreichungsverfahren stellt das Wahlbüro zur Verfügung.
Die unter § 22 Absatz 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14. Juni 2021 bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, einzureichen. § 22 NKWG und § 32 NKWO sind zu beachten.
6. Zeitpunkt und Ort der Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26. Juli 2021,
18.00 Uhr, beim
7. Bildung des
Aufgrund des § 10 Absatz 1 NKWG ist für das Wahlgebiet
Ich fordere die im
Ich weise darauf hin, dass bei der Berufung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter/-innen, die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Regel in der Reihenfolge der Stimmenzahlen berücksichtigt werden sollen, die sie bei der letzten Wahl der Vertretung erhalten haben.
8. Benennung von Wahlvorstandsbeisitzern/-beisitzerinnen für die Wahlbezirke im
Die Parteien und Wählergruppen im
Zusatz zu Ziffer 7 und 8:
Ich bitte, bei den Vorschlägen zu beachten, dass
- nach § 13 Absatz 2 NKWG Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.
- die Übernahme eines Wahlehrenamtes nach § 13 Absatz 3 NKWG aus wichtigem Grund abgelehnt werden darf. Insbesondere dürfen die in dieser Vorschrift bezeichneten Personen die Berufung zu einem Ehrenamt ablehnen.
Der Bürgermeister
gez. Willudda
erstellt am 01.03.2021