Winterdienst
Der Winter ist da!
Grund genug alle Grundstückseigentümer daran zu erinnern, bei Glätte und Schneefall die Gehwege an Werktagen zwischen 08.00 Uhr und 19.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr freizuhalten.
Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen (möglichst mindestens 50 cm) neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenstreifen nicht vorhanden ist, am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten oder abzustreuen. Dies gilt nicht für den Randbereich an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schärfke, Telefon 05187/9415-33 oder an Frau Raschke, Telefon 05187/9415-34.
erstellt am 05.01.2021