Versorgungsämter
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Wolfgang Brennecke | 05187/941531 | ![]() |
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www.versorgungsämter.de
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag
Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht-Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aufgaben-Beschreibung |
Grundsicherung, Wohngeld, Rundgebühren, Erziehungsgeld, Pflegegeld |