Personalausweis Ausstellung erstmalig
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Frau Tülay Yelken | 05187/9415-30 | ![]() |
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Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Die Ausstellung des 1. Personalausweises muss innerhalb von 6 Wochen, nachdem die Bürgerin/der Bürger das 16. Lebensjahr vollendet hat, erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat
- Frontalaufnahme ohne Rand
- ohne Kopfbedeckung und
- ohne Bedeckung der Augen
- jetziger Kinderpersonalausweis oder gültige Kinderreisepass oder
- Geburtsurkunde
Ist die Bürgerin/der Bürger jünger als 16 Jahre, sind die Bedingungen zur Ausstellung für unter 16 Jährige zu beachten.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der Ausweispflicht genügt, wer einen gültigen Reisepass/Kinderreisepass besitzt und diesen vorlegen kann.
Formulare | |
Einverständniserklärung zur Ausstellung von Ausweis ..... _Kinder |
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Aufgaben-Beschreibung |
Kinderausweise Personalausweise Reisepässe |