Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Bjarne Schärfke | 05187/9415-33 | ![]() |
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Frau Martina Raschke | 05187/9415-34 | ![]() |
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Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Steueridentifikationsnummer (IdNr.):
2008 wurde allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern die IdNr. schriftlich mitgeteilt. Sollte Ihr Schreiben nicht mehr auffindbar sein, können Sie die IdNr. auch im Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Sollten Sie die IdNr. in den genannten Unterlagen nicht finden, teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern diese auf Anfrage auch schriftlich mit. Die IdNr. wird zukünftig die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Es handelt sich hierbei um eine 11-stellige Nummer, die ein Leben lang gültig beleibt und sich auch nicht bei Umzug oder Heirat ändert.
Steuervordrucke:
Im BürgerService und der Information/Telefonzentrale im Erdgeschoss des Rathauses erhalten Sei Vordrucke zur Einkommensteuererklärung sowie zur Steuerermäßigung. Weitere Hilfen und Vordrucke finden Sie auch direkt über das Finanzamt unter www.ofd.niedersachsen.de.
Zuständiges Finanzamt:
Finanzamt Holzminden
Ernst-August-Straße 30
37603 Holzminden
Postfach: 12 51,
37601 Holzminden
Telefon: (05531) 122 - 0
Fax: (05531) 12 21 00
E-Mail: Poststelle@fa-hol.niedersachsen.de
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr,
Do. 14.00 - 17.00 Uhr
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes) im Original
- gegebenenfalls Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (amtlich vorgeschriebener Vordruck) mit Unterlagen
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Aufgaben-Beschreibung |
Erfassen aller EinwohnerInnen im Melderegister. Ausstellen von Meldebescheinigungen, Untersuchungsberechtigungsscheine, |