Kirchenaustritt Erklärung
Der Zuständigkeitsfinder gleicht automatisch das vom Land Niedersachsen gemeinsam mit Gemeinden und Landkreisen entwickelte Serviceportal Niedersachsen ab.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Astrid Schaper | 05187/941535 | ![]() |
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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Spezielle Hinweise:
Die Gebühren betragen 25,00 Euro.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Spezielle Hinweise:
Bitte wenden Sie sich zur Änderung der Lohnsteuermerkmale an das Finanzamt.
Aufgaben-Beschreibung |
Personenstandswesen |