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Aufgaben, Infos |
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Aufgaben
Meine Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.
Ich wirke an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Frau und Anerkennung ihrer gleichwertigen Stellung in der Gesellschaft haben.
Im Rahmen der o. g. Zielsetzung kann ich Vorhaben und Maßnahmen anregen, die
die Arbeitsbedingungen innerhalb der Verwaltung,
die personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Gemeinde oder
Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen.
Zum Aufgabenbereich gehört u. a.:
Beteiligung bei allen Personalangelegenheiten
Zusammenarbeit mit dem Personalrat
Teilnahmerecht an Sitzungen aller kommunalen Gremien (Rat, Ortsrat, Verwaltungsausschuss und Fachausschüsse)
Recht auf Stellungnahme und Widerspruch bei Tagesordnungspunkten, die den Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten berühren
Information über Veranstaltungen und Publikationen über frauenrelevante und familienrechtliche Themen sowie Organisation von Fortbildungen, Seminare und Kulturangebote
Beratung von Frauen und Mädchen sowie Vermittlung von Kontakten zu anderen spezialisierten Beratungsstellen und Ämtern
Information zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung hier
Kooperation mit anderen Gleichstellungsbeauftragten, regionalen und überregionalen Verbänden und Organisationen
Zum Artikel: Nachmittagsbetreuung in den Grundschulen
vom 06.02.2009

Balance-Familie-Beruf
Deutschland wird kinderfreundlich
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