Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat am 15.05.2008 einen Beschluss über die langfristige Sommerferienregelung 2011-2017 gefasst. Diese neuen Regelung berücksichtigt neben den maßgeblichen pädagogischen Gesichtspunkten auch schulorganisatorische sowie tourismus-, verkehrs-, familien- und umweltpolitische Aspekte. Der KMK-Beschluss enthält die größtmögliche Schnittmenge, die vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessenlagen erzielt werden konnte.
Über die Festlegung der übrigen Ferien entscheiden die Kultusministerien in eigener Zuständigkeit. Die Gesamtdauer der Ferien beträgt 75 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche bzw. 63 Werktage bei einer Fünf-Tage-Woche an den Schulen.