Bauleitplanung des Flecken Delligsen; hier: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Hohe Warte“
Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141), in der z. Zt. gültigen Fassung, hat der Verwaltungsausschuss des Fleckens Delligsen am 12. April 2018 die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 05 “Hohe Warte“ mit Begründung beschlossen.
Das Gebiet des Bebauungsplanes wird, wie auf der nachstehenden Karte dargestellt, begrenzt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, um die planungsrechtliche Voraussetzung für die Sicherung des Bestandes und der zukunftsorientierten Entwicklung eines metallverarbeitenden Betriebs im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu schaffen.
Es wird eine grünordnerische Beurteilung des fraglichen Bereiches durchgeführt, um die Einbindung des geplanten Bauvorhabens in die naturräumliche Gesamtsituation zu klären und schützenswerte Naturbestandteile entsprechend zu würdigen.
Der Bebauungsplan mit Begründung wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom
08. Oktober 2018 bis einschließlich 02. November 2018
im Rathaus des Fleckens Delligsen, Fachbereich 3 -Verwaltung und Bau-, Zimmer 24, Schulstraße 2, 31073 Delligsen, öffentlich ausgelegt und kann dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Verspätet vorgebrachte Anregungen können nicht berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister
gez. Knackstedt
(veröffentlicht 02. Oktober 2018)
erstellt am 02.10.2018